Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht. Damit möchte das Ministerium, Webseitenbetreibern bei der Frage helfen, welche gesetzlichen Anforderungen ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (TMG) erfüllen muss. Das 8-seitige Dokument im PDF-Format ist rechtlich nicht verbindlich und als Orientierungshilfe gedacht, um ein möglichst rechtsicheres Impressum zu verfassen.
Auch Betreiber von privaten Web-Seiten und Blogs sollten sich das Dokument einmal ansehen, denn diese fallen laut Leitfaden ebenfalls unter die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz.

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