Statische Social Network Buttons jetzt und hier

Laut Beschluss vom 08.12.2011 des “Düsseldorfer Kreises” (einer Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden in Deutschland) ist das Einbinden von sogenannten Social Network Plugins rechtswidrig. In dem Beschluss heißt es:

Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.

Aus diesem Grunde hatte ich schon seit einiger Zeit auf diese Buttons hier im Blog verzichtet. Vor einigen Tagen habe ich nun eine statische Variante der Social Network Buttons, die in der Einzelansicht unter dem Artikel angezeigt werden, eingebaut. Die Anregung und die Anleitung  zur Umsetzung der statischen Buttons stammen von Vladimir Simovic, perun.net.de (Facebook, Twitter, Google: statische Buttons im Eigenbau), dem an dieser Stelle herzlich gedankt sei.

Neben aller rechtlicher Problematik haben die dynamischen Plugins noch einen weiteren Nachteil, den man auch mit einkalkulieren sollte. Nämlich die Beeinträchtigung der Blog-Performance. Bei den statischen Buttons gibt es keinen Verbindungsaufbau/Datenaustausch zwischen der Webseite und den sozialen Netzwerken, so dass es keine Einschränkungen bei der Ladezeit gibt.

Also zum wohle der Datensicherheit (und der Performance) eine gute Alternative, anstatt ganz auf die Anbindung an soziale Netzwerke zu verzichten.

Siehe auch:
Beschluss Datenschützer der Bundesländer vom 8.Dezember 2011 (PDF)
Düsseldorfer Kreis: Like-Button von Facebook & Co. datenschutzwidrig
ZDNet schaltet Social-Plug-ins ab

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