Statische Social Network Buttons jetzt und hier
Laut Beschluss vom 08.12.2011 des “Düsseldorfer Kreises” (einer Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden in Deutschland) ist das Einbinden von sogenannten Social Network Plugins rechtswidrig. In dem Beschluss heißt es: Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites … Weiterlesen
